Neuregelung der Kfz-Hauptuntersuchung (HU)
und Abgasuntersuchung (AU) „TÜV“
41. Änderungsverordnung des Straßenverkehrsrechts
Entgegen vielfach verbreiteter Falschmeldungen und Halbwahrheiten hier der
Sachstand zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes.
1. Hauptuntersuchung (HU) bei Autos Bei Kraftfahrzeugen, die ab 01.04.2006
erstmals zugelassen werden, müssen bei der ersten HU ab 2009 die elektronischen
Systeme wie z.B. ESP, ABS und Airbags durch die Prüforganisationen TÜV, DEKRA,
GTÜ, etc. mitgeprüft werden. Ab diesem Zeitpunkt werden auch die HU und die AU
zusammen gefasst, d.h. die AU wird Bestandteil der HU und es wird dann nur noch eine
Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen geben.
2. Abgasuntersuchung (AU) für Krafträder (AUK) Ab dem 01.04.2006 werden bei
Krafträdern mit mindestens 50 Kubikzentimeter Hubraum, einer Höchstgeschwindigkeit
oberhalb 45 km/h einschließlich Leichtkrafträder, Trikes und Quads die nach dem
01.01.1989 erstmals zugelassen wurden, auch die Abgaswerte überprüft. Es gibt
allerdings keine eigene Prüfplakette. Außerdem ist eine„subjektive
Geräuschprüfung“ vorgeschrieben. Bestehen nach der subjektiven
Geräuschbeurteilung im Rahmen einer Fahrprobe Zweifel an der Vorschriftsmäßigkeit
(weil bsplw. eigenhändig die Auspuffanlage verändert wurde und der Auspuff zu laut ist),
wird als Ergänzungsmessung eine Standgeräuschmessung durchgeführt.
3. Gasanlagenprüfung (GAP) für gasbetriebene Fahrzeuge Gasantriebsfahrzeuge
müssen ab 01.04.2006 einer Dichtigkeitsüberprüfung (Gasanlagenprüfung, GAP)
unterzogen werden, bevor sie zur HU zugelassen werden. Diese darf nur von
besonders geschulten Sachverständigen durchgeführt werden.
Quelle: ADAC, TÜV Hessen
Hinweis:
Verwarnungs- und Bußgeld bei Überschreitung der Vorführfrist
Bei einer Überschreitung des HU Termins droht ein Verwarnungsgeld seitens des
Gesetzgebers:
• Zwei bis vier Monate: € 15,-
• Vier bis acht Monate: € 25,-
• Mehr als 8 Monate: € 40,-sowie 2 Punkte in Flensburg
Bei einer Überschreitung des AU Termins droht ein Verwarnungsgeld von:
• Zwei bis acht Monate: € 15,-
• Mehr als acht Monate: € 40,-sowie 1 Punkt in Flensburg
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