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Klatsch und Tratsch » » Thema: Rechtsfrage zur Namensverwendung |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 07.06.2017 um 06:15 Uhr  
| Hallöle,
ich arbeite in einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts", um es mal so zu umschreiben, zählt zum öffentlichen Dienst, Tarifvertrag.
Wir machen Bestellungen mit einer bekannten Software, läuft über die Finanzverwaltung - ich gebe ein, was ich will, die schicken die Bestellung an die Firma.
Da kommt's. Es wird eine automatisierte Email mit Anhang (Bestellung) an den Zulieferer verschickt, unter der mein Name steht mit einer völlig falschen Signatur (Kontaktdaten der Zentrale statt meiner) und einem Text, mit dem ich ebenfalls nicht einverstanden bin ("beigefügt sende ich in der Anlage blablab...").
Ich bemühe mich jetzt schon ein Jahr, dass das geändert wird, aber irgendwie will oder kann jemand nicht.
Meine Frage: Darf der Arbeitgeber meinen Namen unter eine von mir nicht autorisierte Email setzen?
Ich hoffe, ich habe das halbwegs verständlich formuliert... | Antworten
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Beitrag von:
(nicht mehr aktiv)
| Geschrieben am 07.06.2017 um 09:19 Uhr  
| Moin Manuela,
Dein Arbeitgeber, egal ob öffentlicher Dienst oder freie Wirtschaft hat das sogenannte Direktionsrecht, er bestimmt was geht / gemacht werden darf oder auch nicht.
Es ist nicht Deine Mail die versendet wird, sondern Du handelst im Auftrag Deines Dienstherrn -richtig es gibt auch noch ein sog,. Dienstherrenrecht - einfach mal googeln...
Im Zeifel sollte Dein Personalrat hilfreich zur Seite stehen..gell..einfach die mal nerven, wozu sind die denn da ????
Beste Grüße
Heinrich
--
R170 bis 2015
R171 bis.......
"Och wat wor dat schön...wa" | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 07.06.2017 um 10:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von AndreaManuela am 07.06.2017 um 11:00 Uhr ]
Hallo, Heinrich,
der PR... ja, den hatte ich vor einem Jahr eingeschaltet und auf diese Email hingewiesen. Das plätscherte so vor sich hin, dann hat der es kürzlich weitergeleitet an einen Mitarbeiter aus der Verwaltung... von da habe ich die Mitteilung bekommen, nö, Änderung der Email (also Korrektur der Signatur und des Textes) nicht möglich. Keine Begründung.
Also dass ich Anweisungen folgen muss ich mir schon völlig klar - aber mir ist eben nicht klar, ob der Arbeitgeber meinen Namen "einfach so" verwenden darf...
--
r170 SLK 230 Kompressor, Lenkrad auf der Fahrerseite, 4 Räder, 2 Sitze, 1 Auspuff - und er ist GELB! | Antworten
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Beitrag von:
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Schreiberlevel: Forenkönig
Beiträge: 7631
User seit 28.04.2003
| Geschrieben am 07.06.2017 um 12:27 Uhr  
| Hallo AndreaManuela,
Also wenn ich das richtig verstanden habe, steht Dein Name unter einem allgemeingültigen Bestelltext. Damit wird eine Bestellung ausgelöst und es ist zuordenbar, wer diese Bestellung getätigt hat.
Ob in der Signatur Deine Daten oder die einer Zentrale stehen kann Dein Arbeitgeber natürlich festlegen.
Es geht ja um die Auslösung eines Bestellprozesses, der sofern die EDV richtig programmiert ist, sachlich korrekt in die Wege geleitet wird.
Ich weiß jetzt auch nicht so richtig, womit Du inhaltlich nicht einverstanden bist.
Viele Grüße
--
Sven Kamm
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3068
User seit 09.07.2014
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Schreiberlevel: Diplomforenuser
Beiträge: 1290
User seit 09.10.2016
| Geschrieben am 07.06.2017 um 14:20 Uhr  
| wessen name sollte denn sonst darunter stehen als der des bestellers? nur der abteilungsname? oder noch allgemeiner stadtverwaltung pusemuckel? und wenn dann rückfragen kommen, darf sich der lieferant ewig weiterleiten lassen?
steht denn der name auch drunter, wenn kollegen die bestellung in zb. urlaubsvertretung auslösen?
zu guter letzt: was sagt denn der datenschutzbeauftragte?
--
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R170 230 FL 5/2000 | Antworten
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Schreiberlevel: Forenuntertertianer
Beiträge: 194
User seit 28.05.2013
| Geschrieben am 07.06.2017 um 18:03 Uhr  
| Hm, was ist denn das für ein Laden öffentlichen Rechts.......von Rechten haben die jedenfalls meiner Meinung nach keine Ahnung! Wer bestellen kann regelt immer eine vom Arbeitgeber vergebene Befugnis:
i.A. = im Autrag = ich hab nix zu sagen, das Ganze ist nicht meine Idee, meine Bestellung ist nicht rechtsverbindlich,
i.V. = in Vertretung = Der Chef bzw. der Inhaber ist nicht da, also handele ich in seinem Namen, sprich ich bestelle in seinem Namen rechtsverbindlich,
p.p. = per procura = ICH habe die Vollmacht, alle Arten von Rechtsgeschäften für einen Betrieb durchzuführen,
Kein i.A., i.V. oder p.p, sondern nur der Name plus Titel = ich bin Geschäftsführer und/oder Inhaber/Gesellschafter und kann rechtsverbindlichen alles machen was ich will.
Für alle außer letztere gilt zudem: ICH bestelle nie etwas, sondern WIR, die Firma (quasi pluralis majestatis). Das habe ich am ersten Tag in einem privaten Unternehmen gelernt.
Noch Fragen?
--
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Schreiberlevel: Forenabiturient
Beiträge: 852
User seit 17.03.2015
| Geschrieben am 08.06.2017 um 06:08 Uhr  
| Nein, es ist nicht so, dass ich nicht möchte, dass mein Name unter der Email steht, sondern dass die korrekte Signatur mit MEINEN Kontaktdaten und MEINEM Text in der Email steht. So wie es jetzt ist, ist es falsch.
Wenn die Signatur so bleiben soll wie sie ist, also mit Kontaktdaten der Hauptverwaltung, könnten die einfach unter diese automatisierte Email "Einkauf" schreiben statt meines Namens und der Fisch wäre gegessen. Vor allem, weil in diesem Email-Text darauf hingewiesen wird, dass man sich doch bitte an die in der angehängten Bestellung genannten Kontaktperson wenden soll - was wiederum ICH bin (die Bestellung ist ja von mir, korrekt). Das heißt, es kommt noch das Absurde hinzu, dass mein Name unter dem Email-Text steht, aber auf die Kontaktperson hingewiesen wird, die in der Anlage genannt wird = ich. Was geht dann in dem Kopf des Zulieferers vor?
Wenn jetzt der Zulieferer einfach auf "antworten" klickt, landet diese Email im Einkauf... nicht bei mir. Was ein weiterer Punkt ist. Auch schon öfter vorgekommen.
--
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Schreiberlevel: Forenquartaner
Beiträge: 112
User seit 29.05.2013
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Schreiberlevel: Forenritter
Beiträge: 3064
User seit 04.08.2009
| Geschrieben am 08.06.2017 um 12:29 Uhr  
| Um deine Frage:
Darf der Arbeitgeber meinen Namen unter eine von mir nicht autorisierte Email setzen?
zu beantworten.
Ja, darf er IMHO solange hierdurch keine höherwertigen Rechtsgüter, insbesondere DEINE Persönlichkeits- und Menschenrechte u.ä., verletzt werden. Solch eine Verletzung ist hier aber nicht ersichtlich.
Ob die konkrete Praxis nun sinnvoll oder nicht ist, entscheidet dein AG, so dass du dich auch mit aus deiner Sicht unsinnigen Dingen abfinden musst.
Aber einen Verbesserungsvorschlag, wie hier vorgeschlagen an die IT oder den direkten Vorgesetzten, wäre es mir wert, wenn dich das stören sollte.
--
Viele Grüße an die SLK-Fans
Jürgen
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