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| Geschrieben am 06.07.2009 um 18:58 Uhr  
| [ Beitrag wurde zuletzt editiert von silberbenz am 06.07.2009 um 19:42 Uhr ]
Hallo Rene
Sollte einer der Nachbarn einen derartigen akustischen
Türöffner / -schliesser haben und diesen zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen würde ich mich nicht wundern, wenn einer mal mit ner Pumpgun antwortet.
Diese vergleichbaren Motorrad- Abbiege -Pieper gibts doch auch nicht mehr.
kann mir nicht vorstellen das die nun für Türen erlaubt sein sollen.
Guten Hunger
silberbenz
Edit: Ps:
das sagt eigentlich alles betreffend Schall bei Autos.
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) » I. Allgemeine Verkehrsregeln
§ 16.
(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben
1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder
2. wer sich oder andere gefährdet sieht.
(2) Der Führer eines Schulbusses muß Warnblinklicht einschalten, solange Kinder ein- oder aussteigen. Im übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder andere vor Gefahren warnen will.
(3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.
SLK -Ein Frack aus Blech
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| Geschrieben am 09.07.2009 um 19:43 Uhr  
|
safdas schrieb:
Dann gilt das doch aber auch für die Blinker, oder nicht? Sind doch auch "Leuchtzeichen".
Schau doch bei den ebay Auktionen, ob die Sachen eingetragen werden können...
--
Grüße, Michele
------------------
Hamburg
SLK 200K FL Designo Leder Rot
Huhu
Blinker, das sind Blinkzeichen /Richtungsanzeigen und die beleuchten auch nichts.
Leuchten können beleuchten und dann eben auch blenden.
( ein laut gestelltes Autoradio ist auch kein Schall-" zeichen " in diesem Sinne.)
Ich glaub zu laut aber auch verboten oder??
mfg silberbenz
--
SLK -Ein Frack aus Blech
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| Geschrieben am 10.07.2009 um 10:51 Uhr  
| Zwei Mal auf den Verriegeln-Button drücken und der Mustang hupt als akustische Bestätigung. Nur einmal drücken bleibt es beim Blinken als optische Bestätigung. Da es für jeden anderen Mist Ausnahmegenehmigungen braucht oder umgerüstet werden muß glaube ich nicht das es verboten ist.
--
MfG Thomas
"Go on board a westbound 747"
***
1999-2006 SLK 200 AMG designo
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| Geschrieben am 10.07.2009 um 17:38 Uhr  
| Hal.lo,
jetzt kommt aber mal wieder runter - das Piepsen macht einen ja noch nicht zum akustischen Umweltschwerverbrecher!
Einerseits Vierrohranlagen mit Tieffliegersound hinschrauben, aber sich über ein zaghaftes Chirpen aufregen ist doch wohl etwas arg scheinheilig, oder?
Ich hab' das bei mir mit einem gewissen Aufwand aktiviert und bin jedes Mal, wenn ich meinen SLK auf einem überfüllten Parkplatz oder in den unerndlichen Tiefen des Perkhauses suche, froh darüber.
Es ist ein dezentes Chirp-Chirp - aus einigen meteren Entfernung kaum vom Tschirpen eines Vogels zu unterscheiden - und offensichtlich immerhin so beliebet, dass in jedem zweiten deutschen TV-Film die Autos genau dieses Geräusch beim Ver-/Entriegeln von sich geben...
Und ob das verboten oder erlaubt ist, geht mir gerade am Allerwertesten vorbei: es ist praktisch - e basta!
A propos: Unser Peugeot HUPT, wenn man in verriegeltem Zustand die VERriegeln-Taste drückt serienmäßig einmal lange und laut und blinkt 10 Sekunden lang hektisch - laut Bedienungsanleitung, um ihn auf vollen Parkplätzen besser zu finden....
--
Herzliche Grüße!
Hal
---------
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User seit 02.03.2006
| Geschrieben am 10.07.2009 um 17:50 Uhr  
|
colognehunter schrieb:
erlaubt ist es in Deutschland nicht und ich fänd es auch extrem nervend, manche Zeitgenossen haben das in ihren Fahrzeugen aktiviert die gehören aber meist in die Kategorie die ich nie kennenlernen möchte, piepsende rückwärtsfahrende LKW s find ich zum Teil auch ätzend
--
Gruß
Thomas
schaut doch mal bei Xing.com da gibts auch SLK ler
Moin Thomas,
einen plausiebelen Grund fällt mir spontan nicht ein weshalb der Quittungston/Cirpen laut STVZO verboten sein sollte, ich lasse mich gerne eines besseren belehren, wenn Du die entsprechenden Paragraphen der STVZO hier zitierst.
BTW: Beim EasyRoof lassen sich ab SoftwareRev 1.10 die Quittungstöne wahlweise ein- oder ausschalten.
http://www.simpleroof.com/?Projekte:EasyRoof_SLK_R170
--
Viele Grüsse
Ralf
Westfalenstammtisch:
http://www.westslk.de.vu
__________________________________
SLK 230 K Special Edition, Brilliantsilber
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| Geschrieben am 10.07.2009 um 18:12 Uhr  
| Hallo zusammen,
um die Frage des Ursprungsposters zu beantworten: nein, akkustische Quittungstöne sind in Deutschland nicht erlaubt, aber angesichts der Geringfügigkeit von den dreieinhalb Spinnern und zwei Amihobeln, die trotzdem damit herumfahren, ist auch kein GSG9-Einsatz oder mehrmonatiges Fahrverbot zu erwarten, wenn man es installiert hat. Das läuft in der Praxis unter "wer's braucht, bitteschön".
Gruß
Michael | Antworten
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