Haben ab 01.03.2008 eine Wohnung unseres Hauses als Büro vermietet. Solange es sich um Wohnräume handelte wuden die Betriebskosten nach Personenzahl abgerechnet und die Heizkosten nach Verbrauch (Heizkostenzähler) abgerechnet.
Ich halte es jedoch nicht für gerecht den Gewerbetreibenden mit Kosten für 1 Person abzurechnen, da ja nicht gewaschen, gekocht, gebadet etc. wird. Somit habe ich daran gedacht hier nur 50 % der Kosten zu berechnen, für die Verbrauchskosten. Das Büro wird auch nur von Montag bis Freitag genutzt.
Gibt es hierfür irgenwelche Verordnungen, die ich diesem Verfahren zugrunde legen kann?
Hallo,
für Gewerbemietverträge gibt es keine Regeln (Betriebskostenverordnung). In einem Gewerbemietvertrag kann man fast alles frei vereinbaren. Also z.B. Betriebskosten als Pauschalzuschlag oder einfach nur Abrechnung nach m² (dies ist bei uns in der Firma das Normale).
Finde am besten eine Einigung, mit der auch der Mieter einverstanden ist, das vermindert das Risiko eines Streites.
Gruß
Nicola
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Auslieferung im 2. Quartal 2008:
Der neue Frosch - 280er mauritiusblau