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... ist OFFLINE
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 21.11.2007 um 18:02 Uhr  
| Hallo!
Aus gegebenem Anlass suche ich im Netz eine (gute) Sammlung an aktuellen Mustermietverträgen, die man kostenlos runterladen kann. Bis dato finde ich irgendwie nichts passendes. Würde mich freuen, wenn jemand nen guten Tipp hat. Danke!
Grüsse,
Achim
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R171 280 'Silberpfeil', iridium/schwarz, 7G+Tasten
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User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | |
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... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenuntertertianer
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User seit 17.08.2004
| Geschrieben am 21.11.2007 um 19:49 Uhr  
| Hallo,
Bei Mustermietverträge die es z.B. im Schreibwarenhandel zu kaufen gibt sind
Zusatzvereinbarungen wie zb. Tierhaltung,Renovieren bei Ein -oder Auszug,
usw. rechtlich nicht gültig. d.h. der Mieter kann hier bedenkenlos unterschreiben und sich trotzdem nicht daran halten.
Deshalb sind nur Mietverträge zu verwenden die von Haus-und Grund ausgegeben werden.Nur diese sind bei den Zusatzvereinbarung rechtlich
gültig.
Gruß
--
Gruß Ritchy | Antworten
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Beitrag von:
... ist OFFLINE
Schreiberlevel: Forenfürst
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User seit 02.06.2005
| Geschrieben am 21.11.2007 um 22:15 Uhr  
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Ritchy schrieb:
Hallo,
Bei Mustermietverträge die es z.B. im Schreibwarenhandel zu kaufen gibt sind
Zusatzvereinbarungen wie zb. Tierhaltung,Renovieren bei Ein -oder Auszug,
usw. rechtlich nicht gültig. d.h. der Mieter kann hier bedenkenlos unterschreiben und sich trotzdem nicht daran halten.
Deshalb sind nur Mietverträge zu verwenden die von Haus-und Grund ausgegeben werden.Nur diese sind bei den Zusatzvereinbarung rechtlich
gültig.
Gruß
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<center>Gruß Ritchy</center>
Moin,
das ist leider nicht richtig. Auch diese Klauseln können problemlos "zerpflückt"
und je nach Rechtsprechung für ungültig erklärt werden. Es kommt auf den Einzelfall an, eine pauschale Aussage kann man hier nicht treffen.
Ich spreche aus Erfahrung, da wir ebenfalls über einen Mietvertrag von "Haus und Grund" verfügen, gewisse Klauseln jedoch jetzt schon vom örtlichen Mieterverein für nichtig erklärt wurden, insbesondere was Renovierungarbeiten nach starren Fristen betrifft.
Also, nicht immer alles glauben, was da steht
Gruß
Bernd | Antworten
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Schreiberlevel: Forenkönig
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Beitrag von:
User existiert nicht mehr bei MBSLK.de | Geschrieben am 21.11.2007 um 23:17 Uhr  
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colognehunter schrieb:
das ist das problem, als Vermieter bist du in Deutschland der Depp, ich habe nur in kleine Appartements investiert da ist der Verlust zu bgrenzen
--
Gruß
Thomas
Montags Fussball ist auch OK ,
aber in Sachen Korruption macht uns keiner was vor
Stimmt in soweit: vermietet und keine Mietnomaden.
Beste Grüße
Frank | Antworten
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Schreiberlevel: Forendoppeldoktor
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Schreiberlevel: Forenkönig
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User seit 17.04.2005
| Geschrieben am 30.12.2007 um 07:35 Uhr  
| Moin!
Lediglich, um diese Thema noch abzuschliessen, hier nochmal ein Beitrag.
Ich habe letztlich einen Mustermietvertrag vom DMB (Deutschen Mieterbund) via Immoscout24 erhalten. Wenn man dort angemeldet ist, kann man in irgendeiner Rubrik diesen Vertrag finden und dann als DOC oder PDF runterladen. Der Vertrag wurde auch schon konkretisiert und ist bereits in trockenen Tuechern
Gruesse,
Achim
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User seit 20.12.2007
| Geschrieben am 30.12.2007 um 13:17 Uhr  
| Ich rate vom Verwenden der Muster des Mieterbunds ab, da die auf der Seite der "Gegner" stehen.
Ich bin Immobilienfachwirtin und habe 500 Mietwohnungen zu verwalten. Die Entwürfe von Haus und Grund sind besser, da die auf der Seite der Vermieter stehen.
Bei den Renovierungsklauseln steht noch so viel auf der Kippe, dass selbst in unserer Firma (insgesamt 3.500 Wohnungen) noch keine endgültige Lösung gefunden ist. Wir werden wohl im Mietpreis einen Aufschlag für Renovierung ausweisen, der dann nicht auf die Miethöhe im Mietspiegel eingerechnet wird und dann in regelmäßigen Abständen selbst Aufträge zur Renovierung vergeben. Ob sich das rechnet ist allerdings noch nicht abzusehen
Liebe Grüße
Nicola | Antworten
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